Femizid im UnterwallisZwölf Jahre Gefängnis für das Totprügeln seiner Freundin
Der in Monthey verurteilte Täter wird vermutlich keine Berufung einlegen. Nach verbüsster Strafe wird er des Landes verwiesen.

Ein Mann, der im Januar 2020 seine Freundin zu Tode geprügelt hatte, wurde am Mittwoch vom Bezirksgericht Monthey wegen Totschlags zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Wie bereits während des Prozesses angedeutet, wird er voraussichtlich keine Berufung einlegen.
Der 43-jährige Franzose wird nach verbüsster Strafe auf Antrag der Walliser Staatsanwaltschaft für 15 Jahre aus der Schweiz ausgewiesen, wie Léonard Bender, der Anwalt des Beschuldigten, am Mittwochabend der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte und damit einen Bericht von «Le Nouvelliste» bestätigte. Die Staatsanwaltschaft hatte 16 Jahre Haft gefordert.
Der Angeklagte muss zudem 80'000 Franken an die Familie des Opfers zahlen und die Verfahrenskosten übernehmen, wie die Walliser Tageszeitung weiter berichtete. Seine Strafe begleitet auch eine ambulante psychiatrische Behandlung, die bereits begonnen hat, «um das durchschnittliche Rückfallrisiko zu senken», sagte Bender weiter.
Tat geschah über Jahreswechsel
Während der Ereignisse in der Nacht vom 31. Dezember 2019 auf den 1. Januar 2020 hatte der Angeklagte, der sich schuldig bekannte, seine 40-jährige Lebensgefährtin geschlagen, ihr mehrere Dutzend Knochen gebrochen und sie dann sterbend zurückgelassen, heisst es in der Anklageschrift.
Die Gemeindepolizei von Monthey war am frühen Nachmittag auf den Anruf eines Dritten hin eingeschritten und hatte den leblosen Körper der Vierzigjährigen entdeckt, wie sie damals mitteilte.
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SDA/fal
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