Zuger Polizei verteilt Bussen an Unfall-Gaffer
Im Kanton Zug hatten sich zwei Verkehrsunfälle ereignet. Wer beim Vorbeifahren sein Handy zückte und filmte, musste mit einer Anzeige rechnen.
Im Rahmen zweier Verkehrsunfälle am Mittwoch und Donnerstag hat die Zuger Polizei verschiedentlich Anzeige erstattet. Unbeteiligte Fahrzeuglenkende, die in gedrosseltem Tempo an den Unfallorten bei Baar und Rotkreuz vorbeifuhren, filmten während der Sachverhaltsaufnahme mit ihrem Mobiltelefon die Unfallsituation und Beteiligte.
Wer während der Fahrt Videos oder Fotos mache, gefährde oder behindere wegen fehlender Aufmerksamkeit andere Verkehrsteilnehmende und Einsatzkräfte, teilte die Zuger Polizei mit. Zudem könne es zu Staus kommen, wenn Fahrzeuglenkende das Tempo reduzierten. Film- und Fotoaufnahmen seien auch aus Pietätsgründen und zum Schutz der Betroffenen (Persönlichkeitsrecht) zu unterlassen.
Einige der betroffenen Lenker seien deshalb bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zur Anzeige gebracht worden.
Rechtliche Situation
- Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. (Art. 31 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz).
- Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird. (Art. 3 Abs. 1 Verkehrsregelnverordnung).
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