Angeklagt, weil der Sohn sich beim Spielen blaue Flecken holte
Eine junge Frau stand unter Verdacht, ihr einjähriges Kind misshandelt zu haben. Deshalb wurden ihr Sohn und die Tochter in ein Heim gesteckt. Aber vor Bezirksgericht fiel die Anklage in sich zusammen.

Darf ein knapp einjähriger Knabe auf einem öffentlichen Kinderspielplatz mit Kiesplatz umfallen und sich blaue Flecken zuziehen? Darf der Knabe fünf Wochen später, während die Mutter kocht und er mit einem Achtjährigen spielt, von einem Spielzeugkrokodil fallen und sich einen blauen Fleck zuziehen? Darf der Knabe in jener Zeit von seiner dreijährigen Schwester gekniffen und gebissen werden, wobei völlig unklar ist, ob er dabei überhaupt verletzt wurde? Nein, das alles darf nicht sein, meint die Zürcher Staatsanwaltschaft. Und deshalb musste sich am Freitag eine 22-jährige Mutter vor der Einzelrichterin Ruth Bantli Keller verantworten.