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Fall Bonstetten: Behördenmitglieder kommen straflos davon
Die Ermordung des fünfjährigen Florian durch seinen Vater hat für die Behördenvertreter der Gemeinde Bonstetten keine strafrechtlichen Folgen. Warum das Bundesgericht auf eine Beschwerde der Mutter nicht eintrat.
Thomas Hasler
Gustav G. ist vom Winterthurer Bezirksgericht wegen Mordes an seinem vierjährigen Sohn zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Sibylle Heusser
Der Tatort: Gustav G. erstickte seinen Sohn im Zimmer 103 des Winterthurer Hotels Krone. Nach der Tat versuchte er, sich dort selbst das Leben zu nehmen.
Markus Heinzer, Newspictures
Die Staatsanwaltschaft hatte ein Untersuchungsverfahren gegen den Gemeindepräsidenten von Bonstetten, Charles Höhn, angestrengt und stellte es später wieder ein. Höhn trat im Juni 2011 aus gesundheitlichen Gründen zurück.
Keystone
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Am 26. Februar 2010 ermordete der 64-jährige, in Bonstetten wohnende Gustav G. in einem Winterthurer Hotel seinen fünfjährigen Sohn Florian. Dafür wurde der Mann erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Der Tod des Kindes war der verheerende Endpunkt eines fast dreijährigen Sorgerechtsstreits zwischen dem Vater und der Mutter, einer 25 Jahre jüngeren Brasilianerin.
Schon einmal ein Mordversuch des Vaters
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