Apotheker setzen jetzt auch Spritzen
Zürich wappnet sich mit einer Pioniertat gegen die nächste Grippewelle: Ab September sind bestimmte Impfungen in Apotheken möglich.

Wer sich im Kanton Zürich gegen Grippe impfen lassen will, muss nicht mehr zwingend zum Arzt. Ab dem Herbst dürfen auch Apothekerinnen und Apotheker gewisse Impfungen ohne ärztliche Verschreibung vornehmen, wie der Zürcher Regierungsrat heute Freitag mitteilte. Das gilt jedoch nur für gesunde Patienten ab 16 Jahren.
Ausser gegen Grippe dürfen Apothekerinnen und Apotheker neu auch gegen die von Zecken übertragene Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) impfen. Zudem können sie Folgeimpfungen gegen Hepatitis vornehmen, sofern die erste Impfung durch einen Arzt oder eine Ärztin erfolgt ist. Die neue Regelung soll laut der Kantonsregierung dazu beitragen, die sogenannte Durchimpfungsrate zu steigern.
Apothekerinnen und Apotheker, die impfen wollen, brauchen dafür eine Bewilligung. Um diese zu erhalten, müssen sie eine Ausbildung absolvieren und sich auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand zum Thema halten. Es besteht also eine Fortbildungspflicht.
Andere Kantone dürften folgen
Zürich ist laut Mitteilung der erste Kanton in der Schweiz, der eine solche Änderung im Impfbereich umsetzt. Auch andere Kantone prüfen dies derzeit, sie haben aber noch keine Freigabe erteilt.
Der Apothekerverband und die Ärztegesellschaft unterstützen die Liberalisierung. Der Zürcher Regierungsrat hat die rechtlichen Grundlagen dafür in einer Verordnung geregelt. Diese tritt am 1. September in Kraft – rechtzeitig vor der nächsten saisonalen Grippewelle.
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