Tödlicher Unfall bleibt ungesühntTödlicher Unfall bleibt ungesühnt
Eine 36-jährige Frau ist laut Obergericht nicht schuld am Unfalltod eines dreijährigen Mädchens auf einem Zebrastreifen in Oberengstringen.
Von Thomas Hasler Zürich – Noch lange und immer wieder erinnerten Blumen am Strassenrand an das Drama, das sich am 28. Januar 2008 auf der Zürcherstrasse in Oberengstringen ereignete. Eine 36-jährige Frau war mit dem Auto von Höngg her nach Oberengstringen gefahren, um ihren Mann von der Arbeit abzuholen. Kurz nach der Ortsteinfahrt, auf Höhe der Rebbergstrasse, überquerte eine gleichaltrige Mutter den dortigen Fussgängerstreifen. Auf dem Arm trug sie ihre dreijährige Tochter, im Kinderwagen, den sie vor sich herschob, lag ihr einjähriger Sohn. Ungebremst in Fussgänger Weil die Automobilistin laut Anklage unaufmerksam war, prallte die 36-Jährige ungebremst in die Fussgängergruppe. Im letzten Moment war es der Mutter noch gelungen, den Kinderwagen von sich wegzuschieben, sodass der Einjährige «knapp nicht erfasst» wurde, wie es in der Anklageschrift heisst. Weniger Glück hatten Mutter und Tochter. Beide erlitten bei der Kollision ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Während die Mutter überlebte, aber noch heute medizinisch behandelt werden muss, erlag die Tochter einen Tag später im Spital ihren schweren Verletzungen. Das Bezirksgericht Dietikon verurteilte die Autofahrerin wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger schwerer Körperverletzung und grober Verkehrsregelverletzung. Die Geldstrafe von 180?Tagessätzen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Dieses Urteil hat das Obergericht am Freitag aufgehoben und die Frau von Schuld und Strafe freigesprochen. Entscheidend für den Freispruch waren im Wesentlichen zwei Aspekte: Ein zufälliger Zeuge hatte von seinem Balkon aus das ganze Geschehen beobachtet und Folgendes berichtet: Die Mutter sei sehr zügig auf dem Trottoir in Fahrtrichtung des Autos gegangen. Es sei ihm unverständlich gewesen, warum sie dann den Fussgängerstreifen betreten habe, obwohl das Auto schon so nahe gewesen sei. Er habe sofort gesehen, dass es nicht mehr reiche. Zum anderen hatte ein Gutachten gezeigt, dass die Autofahrerin bei ihrem korrekten Tempo und dem Gehtempo der Mutter gar keine Möglichkeit hatte, rechtzeitig zu reagieren. Denn noch vor Ablauf der möglichen Reaktionszeit von einer Sekunde sei es bereits zur Kollision gekommen. Das hatte zwar auch das Bezirksgericht Dietikon so gesehen. Doch es war demgegenüber der Auffassung, die Automobilistin hätte bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit schon früher die Gefahr erkennen können und ihr Fahrverhalten im Bereich des Fussgängerstreifens anpassen müssen. Ein Fall fürs Bundesgericht? Dank des Freispruchs bleiben der Automobilistin Untersuchungs-, Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von mindestens 45 000 Franken erspart. Offen ist, ob die Staatsanwaltschaft das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wird.
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