Schlangenhalter abgewiesen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Giftschlangenhalters aus Volketswil abgelehnt. Seine 105 Schlangen bekommt er nicht zurück.
Von Marc Ulrich Volketswil/Lausanne – Der Beschluss des Bundesgerichts zieht einen Schlussstrich unter die lange Liste ungewöhnlicher Vorfälle, die auf das Konto des 34-Jährigen gehen. 2000 und 2004 geriet er erstmals mit dem Gesetz in Konflikt, weil ihm zwei Giftschlangen entwichen waren. Beide Male erstattete er keine Meldung. Unfälle gab es nicht. 2007 unterliess er es, dem Veterinäramt den Besitz von fünf Todesottern zu melden, für die es eine Spezialbewilligung braucht. Ein Jahr später musste er mit Bissverletzungen zweimal hospitalisiert werden. Das Veterinäramt und die Polizei führten darauf in der Wohnung und in den gemieteten Kellerräumen, in denen der Mann seine Schlangen hielt, Kontrollen durch – mit Verdacht auf mangelhafte Tierhaltung. Dabei beschlagnahmten sie den ganzen Bestand von 105 Giftschlangen und entzogen dem Volketswiler die Haltebewilligung. Der Mann reichte 2009 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Er forderte, dass ihm das Veterinäramt seine Schlangen zurückgibt und ihm die Haltebewilligung wieder erteilt. Das Gericht hat diese Beschwerde nun mit der Begründung abgelehnt, dass angesichts der wiederholten Verstösse gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen die öffentliche Sicherheit über den persönlichen Interessen des Schlangenbesitzers steht. Im Urteil verweist das Gericht auf den guten Umgang des Mannes mit Schlangen – er widme einen Grossteil seiner Freizeit der Schlangenhaltung. Jedoch habe jüngstes Ereignis vom September 2009 erheblichen Zweifel an seinem Willen zur Besserung aufkommen lassen. Die Grenzkontrolle erwischte ihn damals am Flughafen Zürich mit drei Bambusottern, die er in die Schweiz schmuggeln wollte.
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