Dreieinhalb Jahre Haft für Raub im Spital
Das Zürcher Obergericht hat einen Algerier verurteilt, der nach Diebstählen im Spital Sanitasauf der FluchtPersonen bedroht hatte.
Von Attila Szenogrady Horgen/Adliswil – Am Schluss fluchte der Verurteilte. Der Nordafrikaner hatte auf 14 Monate Freiheitsentzug und seine sofortige Haftentlassung gehofft. Stattdessen setzte es vor Obergericht eine unbedingte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren ab – sechs Monate mehr, als das Bezirksgericht Horgen gesprochen hatte. Der sechsmal wegen Diebstählen und Drogendelikten vorbestrafte Algerier war im Bezirk Horgen 2009 zum Räuber geworden. Am 18. August schlug er zuerst in Kilchberg zu. In einem Sitzungszimmer des Spitals Sanitas entwendete er mit einem Komplizen mehrere Computer und einen Reisekoffer sowie einen Autoschlüssel. Der Geschädigte bemerkte den Coup und verfolgte die Täter bis zum Parkhaus. Dort hatte der Beschuldigte bereits den gestohlenen Personenwagen gestartet und fuhr los. Als der Autobesitzer die Diebe stoppen wollte und sich in den Weg stellte, drückte der Beschuldigte auf das Gaspedal. Der Geschädigte konnte sich gerade noch mit einem Sprung auf die Seite in Sicherheit bringen. Kurz darauf durchbrach der Algerier die Schranken und konnte sich in Richtung Wollishofen absetzen. Zwölf Tage später plünderte der Räuber in einem Adliswiler Alters- und Pflegeheim ein Stationsbüro und wurde dabei von zwei Pflegeassistentinnen erwischt. Um sich einen Fluchtweg zu bahnen, griff er zu einem Pfefferspray und nebelte die beiden Frauen ein. Eine Stunde später wurde er von der Polizei festgenommen. Straferhöhung gefordert Bereits vor dem Bezirksgericht hatte der Beschuldigte die Raubtaten vergeblich bestritten. Auch gestern sprach die Verteidigung in einem Berufungsprozess vor Obergericht von einfachen Diebstählen. So habe der Beschuldigte in beiden Fällen niemanden angreifen oder verletzen, sondern nur fliehen wollen. Es sei eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten angebracht. Die Staatsanwältin konterte mit einem Gegenantrag und forderte eine deutliche Straferhöhung auf vier Jahre Freiheitsentzug. Das Horgner Gericht hatte noch drei Jahre Freiheitsentzug festgelegt.
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