Denkmalpfleger wollen Kirchen-WC retten
Gegen die Innenrenovation der Kirche Horgen hat die Denkmalpflegekommission nichts. Den Abbruch des WC-Häuschens fände sie aber «höchst bedauerlich».
Von Arthur Schäppi Horgen – Wuchtig haben die Stimmberechtigten der reformierten Kirche Ende September 3,35 Millionen Franken bewilligt: für die Renovation des ovalen Innenraums der Rokoko-Kirche von 1872 und für einen grosszügigeren Ersatzbau anstelle des 90-jährigen WC-Häuschens südwestlich der Kirche. Weil das Projekt die Entfernung der vordersten Kirchenbänke zugunsten einer Konzertbühne ermöglicht und das alte WC-Häuschen weichen soll, opponierte die Ortsgruppe Horgen des Zürcher Heimatschutzes. Die Kirchenpflege ihrerseits wies darauf hin, das Projekt sei mit der kantonalen Denkmalpflege abgesprochen. Sorgfältig gestalteter Bau Nach verlorenem Abstimmungskampf, aber noch Vorliegen eines Baurechtsentscheids können die Heimatschützer nun einen Teilerfolg verbuchen. In einem vom Heimatschutz angeforderten und von der Zürcher Baudirektion in Auftrag gegebenen Gutachten empfiehlt die kantonale Denkmalpflegekommission, das Toilettengebäude mit Geräteraum zu erhalten. «Obwohl nicht im Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte enthalten, kommt ihm durchaus ein gewisser Zeugniswert zu», schreibt die Kommission. Zudem handle es sich beim Toilettengebäude um einen «sorgfältig gestalteten, neuklassizistischen Bau», der zusammen mit den umgebenden Bäumen ein Ensemble bilde. Aus Sicht der Kommission wäre der Abbruch des WC-Häuschens aus dem Jahre 1920 daher «höchst bedauerlich». Um den zusätzlichen Raumbedarf abzudecken, schlägt sie neben oder hinter dem WC-Gebäude einen Schopf vor. Rechtsverbindlichen Charakter hat die Empfehlung der kantonalen Denkmalpflegekommission allerdings nicht. Das aus verwaltungsexternen Fachleuten bestehende Gremium hat gegenüber der kantonalen Denkmalpflege lediglich eine beratende Funktion. Nichts einzuwenden hat die Denkmalpflegekommission gegen die vom Heimatschutz ebenfalls bekämpfte Entfernung von Kirchenbänken und die Verwendung von neuen, mobilen Doppelsitzbänken beim Taufstein. Mit dieser «leichten Anpassung» zugunsten einer zeitgemässen Nutzung werde die «Raumwirkung nicht beeinträchtigt», sagt die Kommission. Hans Schäppi, Horgner Ortsvertreter des Zürcher Heimatschutzes, zeigt sich über das Gutachten «ziemlich» erfreut. «Sollte die Kirchenpflege am Abbruch des Toilettengebäudes festhalten und die Baubehörde diesen gutheissen, ziehen wir einen Rekurs in Erwägung», sagt er. Zur Empfehlung der Denkmalpflegekommission noch nicht äussern mochte sich Kirchenpflegepräsidentin Regula Villiger. Baukommission und Kirchenpflege würden jetzt zuerst den Inhalt des Gutachtens prüfen, bevor über das weitere Vorgehen entschieden werde. Ausnahmebewilligung nötig Über das Mitte August 2010 publizierte Baugesuch der Kirche hat die Horgner Baubehörde noch nicht entschieden. «Das Verfahren war sistiert worden, weil wir erst das Gutachten der kantonalen Denkmalpflegekommission abwarten wollten», sagt Horgens Bauvorstand Joggi Riedtmann (SP). Geklärt werden müsse, ob der WC-Neubau am vorgesehenen Standort realisiert werden könne. Weil dort der Abstand zur nahen Kirchstrasse zu gering sei, bräuchte es dafür eine Ausnahmebewilligung der Baubehörde. Im Gegenzug möchte die Gemeinde die Umfriedungsmauer gegen die Kirchstrasse etwas zurückversetzen für ein Trottoir zum Friedhof. Das neuklassizistische WC-Häuschen habe durchaus einen Zeugniswert, sagt die Denkmalpflegekommission.Foto: Patrick Gutenberg
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