Coop: Urteil akzeptiert
Der Coop-Pronto Shop akzeptiert das Urteil des Regierungstatthalters. Das geht aus einem
Der Coop-Pronto-Shop akzeptiert das Urteil des Regierungsstatthalters. Das schreibt der «Blick» in seiner Ausgabe von gestern. Man habe der Geschäftsführerin empfohlen, das Urteil nicht vor Bundesgericht zu ziehen, erklärte Coop-Sprecher Jürg R. Kretzer gegenüber «Blick». Im besagten Shop in Interlaken erhielt eine noch nicht 16-jährige Testkundin problemlos zwei Flaschen Bier – eine Ausweiskontrolle hatte nicht stattgefunden. Darauf verfügte der Regierungsstatthalter Walter Dietrich ein einmonatiges Verkaufsverbot. Dagegen erhob die Geschäftsführerin Einsprache beim Verwaltungsgericht: Sie bemängelte, die Alkoholtestkäufe würden eine Art verdeckte Ermittlung darstellen. Diese sei laut Gesetz nur zulässig beim Verdacht auf ein besonders schweres Verbrechen. Dazu gehöre der Alkoholverkauf an Minderjährige aber nicht. Doch das Verwaltungsgericht liess die Geschäftsführerin abblitzen, mit der Begründung, Jugendschutz gehe vor Umsatz vor. Bereits vor einem Jahr wurde für einen Laden im Bahnhof Bern von der Regierungsstatthalterin Regula Mader ein temporäres Verkaufsverbot für Alkohol verhängt. Diese Massnahme betraf die Aperto-Filiale und dauerte zwei Monate.flg >
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