Zeughäuser zum Verkauf ausgeschrieben
Die Parzelle mit den beiden Zeughausbauten im Mösli, die fast seit Menschengedenken zum Ortsbild gehören, schreibt Armasuisse zur Abgabe im Baurecht aus. An der Lage in der Wohnzone W2 ist künftig vieles möglich.

Ab 1945 seien die Zeughausbauten in der Ebene der Dorfmatte, südwestlich angrenzend an die gewachsenen Bebauungsstrukturen der Verbindungsstrasse Spiez–Hondrich, realisiert worden. Das ist im 35-seitigen Beschrieb der Armasuisse Immobilien, des Immobilienkompetenzzentrums des VBS, zu lesen.
Die Abgabe der Parzelle 3562 in der Gemeinde Spiez mit einer totalen Grundstückfläche von 3492 Quadratmetern sei als «selbstständiges und dauerndes Baurecht auf die Dauer von 80 Jahren» vorgesehen: «zum Zweck der Überbauung mit Wohnbauten in der Zone W2» (zweigeschossig mit maximaler Höhe von 17 Metern und einer Ausnützungsziffer von 0,6). Gemäss Bedingungen ist «die Errichtung von Stockwerkeigentum untersagt». Der direkte Umbau zu Loftwohnungen, wie von Interessenten angedacht, steht somit erst gar nicht zur Diskussion, obwohl die Bauten nach kantonalen Angaben im Inventar geschützter Objekte als erhaltenswert verzeichnet sind. Im Baugesetz heisst es dazu: «Ein Abbruch ist zulässig, wenn die Erhaltung unverhältnismässig ist; im Falle einer Neubaute ist das Baudenkmal durch ein gestalterisch ebenbürtiges Objekt zu ersetzen.»
Im Innern fallen vor allem die perfekte Zimmermannskunst und das völlig gesunde Holz auf. In der kantonalen Gewässerschutzkarte ist die Parzelle mit Schutzklasse B bezeichnet, «mit schlecht sickerfähigem Baugrund».
Stillgelegte Tankanlage
Rückbau und Entsorgung der beiden Hochbauten gehen zulasten des Baurechtsberechtigten. Dasselbe gilt für die zwischen den Häusern liegende, 4 × 75 000 Liter fassende, aber stillgelegte Tankanlage. Die entsprechenden Kosten sind im Richtbaurechtszins bereits berücksichtigt. Zur Beruhigung der Situation: Die ganze Überbauung weist keinen Eintrag als belasteter Standort und keine eingetragenen Naturgefahren auf.
Als Vorzüge der durch die Umnutzung der Parzelle erweiterten Wohnzone erwähnt Armasuisse die gute Erschliessung auf der Strasse und durch den öffentlichen Verkehr. Die Bushaltestellen in beiden Richtungen liegen in nächster Nähe. Zudem ist die Parzelle an das öffentliche Netz von Strom, Wasser und Abwasser angeschlossen. Die Besonnung bezeichnet die Verkäuferin als «ansprechend gut», die Aussicht als «gut».
Als Richtpreis für den Baurechtszins nennt Armasuisse 36 000 Franken jährlich, wobei der Zuschlag an den Meistbietenden erfolge. Kanton und Gemeinden würden bei gleichen Angeboten aber Vorrang erhalten, sofern sie ebenfalls innerhalb der Ausschreibungsfrist ein Angebot eingereicht hätten. Als Eingabefrist gilt der 25. August. Liege innert fünf Jahren seit Abschluss des Baurechtsvertrages keine rechtskräftige Baubewilligung vor, werde im Baurechtsvertrag der vorzeitige Heimfall des Baurechtes vereinbart, schreibt die Armasuisse.
Zu bereits eingegangenen Offerten sagt Margrit Schwaller von Armasuisse Immobilien: «Die Eingabefrist läuft noch. Die Verkaufsdokumentation haben wir rund einem Dutzend Interessenten senden können.»
www.armasuisse.ch/immobilien
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