Zahlt die Krankenkasse bald den Psychologen?
Ein neues Gesetz regelt, wer sich in der Schweiz Psychologe und Psychotherapeut nennen darf. Offen bleibt jedoch, wie die nicht ärztlichen Therapeuten über die Krankenkasse abrechnen können.

Ab dem 1. März gilt das neue Psychologieberufegesetz, das Psychologe und Psychotherapeut zu geschützten Berufstiteln macht. Dieser gesetzliche Titelschutz ist die Voraussetzung dafür, dass fast 4000 Therapeuten ohne Medizinstudium künftig auf Kosten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen können. Heute ist das nur im Anstellungsverhältnis unter Aufsicht eines Arztes (Psychiater) möglich, als delegierte Psychotherapie.