YB-Meisterfeier: Polizei droht mit Internetpranger
Die Kantonspolizei hat neun Personen angezeigt, welche anlässlich der YB-Meisterfeier Pyrotechnika gezündet haben sollen. Mehrere weitere Personen sind noch nicht identifiziert. Ihnen droht der Internetpranger.

Ob auf dem Bundesplatz, in der Innenstadt oder im Wankdorfstadion: An der ausgelassenen YB-Meisterfeier vom Pfingstsonntag 2018 zündeten Fans immer wieder Knall-, Rauch- und Leuchtkörper – oftmals inmitten der Menschenmenge.
Vor allem Knallpetarden erwischen andere Fans völlig unvermittelt und können Gehörtraumata verursachen. An der Feier im Stadion wurde eine Frau von einem mutmasslich pyrotechnischen Gegenstand getroffen und dabei schwer am Auge verletzt.
Die Kantonspolizei Bern hat im Nachgang zur Feier Foto- und Videoaufnahmen ausgewertet und so bislang neun tatverdächtige Personen identifiziert. Die sieben Männer im Alter zwischen 18 und 41 Jahren sowie zwei zum Tatzeitpunkt jugendliche Beschuldigte wurden wegen Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz sowie teilweise auch Verstössen gegen das kantonale Vermummungsverbot angezeigt.
Frist bis nächste Woche
Die Kantonspolizei Bern teilte am Mittwoch mit, dass weitere Personen, die unter dringendem Tatverdacht stehen, an der Meisterfeier Pyrotechnika gezündet zu haben, trotz intensiver Fahndung bis heute unbekannt geblieben sind. Deshalb hat die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland nun eine Öffentlichkeitsfahndung verfügt.
Sollten sich Tatverdächtige bis am Mittwoch, 27. Februar, nicht selber stellen, wird die Polizei auf ihrer Website zunächst verpixelte Bilder mehrerer mutmasslicher Täter veröffentlichen. In all jenen Fällen, in welchen innert weiterer Wochenfrist keine Identifikation erfolgt, wird die Veröffentlichung des unverdeckten Bildmaterials verfügt. Die entsprechende Publikation des Internetprangers ist für den 6. März vorgesehen. Sollten sich Tatverdächtige vorzeitig melden oder identifiziert worden sein, verzichtet die Polizei auf die jeweilige Publikation.
Appell an Verhältnismässigkeit
YB-Fanarbeiter Lukas Meier findet es gut, dass die Polizei das Dreistufenmodell anwendet: Zuerst Ankündigung des Internetprangers, danach verpixelte Bilder und als Ultima Ratio unverdeckte Fotos publizieren. Wichtig sei die Verhältnismässigkeit: «Bei einer schweren Straftat wie etwa der Verletzung der Frau im Stadion ist der Pranger angebracht.»
Sollte aber zum Beispiel jemand an den Pranger gestellt werden, der «nur» Rauch verursacht hat ohne damit Personen zu gefährden, erachtet dies der YB-Fanarbeiter als unverhältnismässig. «Das ist keine schwere Straftat», sagt Meier.
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