Wohin darf meine Ex-Frau mit den Kindern verreisen?
Und was bedeutet der Begriff alternierende Obhut? Neun Fragen, neun Antworten zum Familienrecht.

1. Ich bin Studentin, meine Eltern sind geschieden. Gemäss Scheidungsvereinbarung muss mir mein Vater 950 Franken pro Monat überweisen. Darf er die Zahlung grundlos stoppen? Natürlich nicht. In der Vereinbarung steht in der Regel, dass der Unterstützungsbetrag bis zum Abschluss der Erstausbildung geschuldet ist. Möchte Ihr Vater die Zahlungen einstellen, müsste er ein Schlichtungsgesuch einreichen. Damit würde der Fall neu beurteilt. Die persönliche und die wirtschaftliche Zumutbarkeit würden neu abgeklärt. Die Anforderungen dafür, dass der geschuldete Betrag gestrichen wird, sind hoch. Bei der persönlichen Zumutbarkeit müsste die Verantwortung für den Kontaktabbruch ausschliesslich Ihnen als Tochter zugeschrieben werden können. Bei der wirtschaftlichen Zumutbarkeit würde für Ihren Vater das Existenzminimum plus 20 Prozent berechnet. Ist sein Einkommen höher, muss er die Zahlungen weiterhin leisten.