
Der Jemen-Krieg hat zur gegenwärtig grössten humanitären Katastrophe geführt. Weltweit. Verschiedene Kriegsparteien kämpfen gegen Regierungstruppen, IS, al-Qaida und Nachbarstaaten wie Saudiarabien und der Iran mischen aktiv mit. So viel ist klar: In der neutralen Schweiz will niemand etwas mit den verheerenden Bombardierungen und dem so verursachten Elend in der jemenitischen Zivilbevölkerung zu tun haben.
Geht es nach den Experten im Aussendepartement ist aber genau dies geschehen: Die Pilatus Flugzeugwerke sollen die Streitkräfte Saudiarabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate aktiv bei ihren Operationen unterstützt haben. Eine so direkte Beteiligung an Kriegshandlungen ist für Schweizer Unternehmen verboten. Dennoch sei die Frage erlaubt: Welche Rolle spielten die Pilatus-Experten vor Ort? Haben sie nur Motorschrauben angezogen? Oder haben Ausbildner saudische Piloten auf Schweizer Simulatoren für ihre Bombardements instruiert? Hier muss das EDA sich Fragen gefallen lassen.
Ohnehin spielt die Verwaltung in dieser Affäre eine schlechte Rolle. Zuerst bewilligt der Bund den Export von 55 PC-21-Turboprop-Flugzeugen nach Saudiarabien. Anschliessend erteilt das Wirtschaftsdepartement den Pilatus-Werken regelmässig Generalausfuhrbewilligungen für die Logistik. Nun untersagt der Bund Servicedienstleistungen, die wohl eine Folge des genehmigten Flugzeug-Deals sind. Auch Exportfirmen haben Anspruch auf Rechtssicherheit. Die Bundesverwaltung hat diese zu gewährleisten. Bei Pilatus hat sie diesbezüglich versagt.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch
Wo bleibt die Rechtssicherheit?
Der Entscheid des EDA zu den Dienstleistungen der Pilatus Flugzeugwerke wirft ein paar Fragen auf.