Forscher dürfen Anne Franks Texte kopieren
Seit Jahren gibt es Streit um die Rechte der Anne-Frank-Tagebücher. Die Wissenschaft errang vor Gericht nun einen Sieg.
Doch gut 70 Jahre nach ihrem Tod gibt es immer wieder Streit um die Rechte. Nun hat ein Gericht entschieden, dass Texte aus den Tagebüchern von Anne Frank für wissenschaftliche Zwecke kopiert und veröffentlicht werden dürfen.
Die Freiheit der Wissenschaft habe Vorrang vor dem Urheberrecht, urteilte das Gericht in Amsterdam. Der Anne-Frank-Fonds in Basel hatte gegen die geplante Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Studie der Manuskripte geklagt.
Im Besitz des Staates
Der Fonds besitzt die Rechte an den weltberühmten Tagebüchern, die das jüdische Mädchen (1929-1945) im Versteck vor den Nationalsozialisten in Amsterdam während des Zweiten Weltkrieges geschrieben hatte.
Die Tagebücher sind aber im Besitz des niederländischen Staates und als Dauerleihgabe der Amsterdamer Anne-Frank-Stiftung zur Verfügung gestellt worden. Beide Organisationen sind seit Jahren in einen gerichtlichen Streit um die Texte verwickelt.
Begrenzte Anzahl von Texten
Die Amsterdamer Stiftung hatte gemeinsam mit der Königlichen Niederländischen Akademie der Wissenschaften eine Studie zu den Manuskripten gestartet und will diese auch veröffentlichen. Dafür wurden auch Originaltexte genutzt. Das ist nach dem Gerichtsurteil statthaft. Der Fonds habe keine inhaltlichen Argumente gegen die Studie angeführt, erklärten die Richter. Ausserdem gehe es nur um eine begrenzte Anzahl von Texten.
Zusätzlich wollte die Stiftung ursprünglich 2016 auch eine wissenschaftliche Gesamtausgabe der Manuskripte herausgeben. Dieses Projekt wurde jedoch vorerst ausgesetzt. Das Urheberrecht an den Tagebüchern endet im Prinzip 70 Jahre nach dem Tod von Anne. Da aber noch 1986 eine Ausgabe mit bis dahin unveröffentlichten Texten erschienen war, gilt dem Gerichtsurteil zufolge das Urheberrecht weitere 50 Jahre bis 2036.
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