UBS-Abkommen: Gericht schützt fiktive Gewinne
Das Bundesverwaltungsgericht weist in einem Pilotverfahren die Beschwerde einer US-Kundin ab.
Die Amerikanerin hatte Anfang Juni 2010 Beschwerde gegen die Schlussverfügung der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingereicht, wonach ihre Kontodaten an die USA herauszugeben seien. Das Bundesverwaltungsgericht pickte ihren Fall aus 96 hängigen Beschwerden heraus und erklärte ihn zum Pilotfall. Das Urteil ist definitiv.