Preisdifferenz bei patentgeschützten Medikamenten schrumpft
In der Schweiz kosteten patentgeschützte Medikamente letztes Jahr nur noch 5 Prozent mehr als im Ausland. Anders ist die Entwicklung bei den Generika: Diese bleiben im Ausland massiv billiger.

Wer für den Kauf von Generika ins Ausland reist, spart noch immer fast die Hälfte des Preises: Die Preisdifferenz ist bei den Nachahmermedikamenten im Vergleich zum Vorjahr nur minim zurückgegangen. Bei Medikamenten, die noch Patentschutz haben, sieht es besser aus.
Patentgeschützte Medikamente in der Schweiz sind im Auslandpreisvergleich deutlich günstiger geworden, wie Krankenversicherer und Vertreter der Pharmaindustrie gemeinsam mitteilen. Durchschnittlich zahlen Kunden hierzulande noch 5 Prozent mehr für solche Medikamente. Im Vorjahr betrug die Differenz noch 12 Prozent.
Weiteres Sparpotenzial
Der starke Rückgang sei eine direkte Folge der alle drei Jahre vorgenommenen Preisüberprüfungen von je rund einem Drittel der Medikamente mit entsprechenden Preissenkungen im November 2012 und 2013, hiess es. Trotzdem bestehe noch weiteres Sparpotenzial.
Für Medikamente mit abgelaufenenem Patentschutz brauche es jedoch schnell neue Lösungen. Der Krankenversicherungsverband und die Branchenverbände fordern, dass in diesem Jahr eine Einigung über ein neues Preisfestsetzungssystem erzielt wird.
Der fünfte gemeinsame Auslandpreisvergleich von Santésuisse, Interpharma und Vips berücksichtigte die 200 umsatzstärksten patentgeschützten Originalpräparate und die rund 200 umsatzstärksten Wirkstoffe. Verglichen wurden die Preise in der Schweiz mit denjenigen in Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, Grossbritannien, Frankreich und Österreich.
Branche kritisiert Vergleich
Intergenerika, die Vereinigung der führenden Generikafirmen, äussert Kritik an der Erhebungsmethode. Statt Preise für Medikamente würden nur Preise für Wirkstoffe analysiert. Zudem blende die Untersuchung die Unterschiede in den Versorgungssystemen im In- und Ausland völlig aus. «Sie ist deshalb für Generika nicht korrekt.»
Die «unzulässigen Vereinfachungen» bildeten das Preis-Leistungs-Verhältnis für Generika in keiner Weise ab. Zudem sei das Schweizer Versorgungssystem mit vielen Auslandmärkten grundsätzlich nicht vergleichbar. In der Schweiz bestehe Wahlfreiheit auch bei der Selektion des für den individuellen Patienten geeignetsten Generikums durch den persönlichen Arzt oder Apotheker.
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