Termin verpasst wegen der Post: Wer haftet?
Andrea Fischer beantwortet Fragen zum Arbeitsrecht, Konsumrecht und Familienrecht.
Im Sommer sind wir in ein Haus auf dem Land umgezogen. Anfangs klappte es mit dem Nachsenden der Post vom alten Wohnort nicht; erst als wir reklamierten, bekamen wir die Briefe an den neuen Wohnort zugestellt. Doch dann stellte die Post die Zufuhr von einem Tag auf den andern ein, ohne uns zu informieren. Das fiel uns erst gar nicht auf, weil es ja vorkommen kann, dass ein paar Tage nichts eintrifft. Als wir uns erkundigten, hiess es, unser Briefkasten erfülle die seit 2012 geltenden Normvorschriften nicht. Wir handelten schliesslich eine Frist für den Ersatz aus, während dieser Frist wurde der alte Kasten beliefert. Dabei stellte sich heraus, dass wir wegen des Zurückbehaltens unserer Post einen kurzfristig anberaumten behördlichen Termin verpasst hatten. Die Verschiebung des Termins kostete uns ein paar Hundert Franken. Auf Anfrage zeigte sich die Post zwar bereit, uns die Kosten für den Nachsendeauftrag zu erstatten, nicht aber die Mehrauslagen, die uns wegen des Zurückbehaltens der Briefe entstanden sind. Ist das korrekt?
Dass die Post jedoch ohne Vorwarnung die Zustellung sistiert, ist aussergewöhnlich und entspreche nicht den Vorgaben, sagt Bernhard Bürki, Mediensprecher der Post. Vor dem Zurückbehalten von Sendungen werde der Kunde jeweils avisiert. Vom «Tages-Anzeiger» mit dem Fall konfrontiert, ist die Post der Sache nachgegangen. Dabei habe sich herausgestellt, dass der Briefkasten an Ihrem neuen Wohnort anfangs nicht beschriftet gewesen sei, zudem habe das Haus auf den Postboten einen unbewohnten Eindruck gemacht. Und da auch niemand auf das Klingeln reagierte, habe der Bote einen Flyer hinterlassen mit den Angaben, wonach ein Briefkasten gewissen Normen entsprechen und an der Grundstücksgrenze stehen müsse. Deshalb habe die Post entschieden, die Sendungen vorerst auf der Poststelle zu lagern, sagt Bürki.