Sind die AHV-Beiträge im Pensionsalter weiter geschuldet?
Die Antwort auf eine Leserfrage zum Sozialversicherungsrecht.
Ich werde bald 65 Jahre alt, arbeite jedoch an der bisherigen Stelle mit reduziertem Pensum weiter. Zusätzlich vertrete ich in einem anderen Betrieb während vier Monaten einen Kollegen. Muss ich an beiden Arbeitsstellen AHV-Beiträge bezahlen? Und was gilt für das Dienstaltersgeschenk, das mir im nächsten Jahr für 20 Jahre Mitarbeit im Betrieb zusteht: Werden mir auch davon Sozialversicherungsbeiträge abgezogen?
Arbeiten Sie bei verschiedenen Firmen, so hat jeder Arbeitgeber diesen Freibetrag zu berücksichtigen. Er kann wählen, ob er den Freibetrag monatlich abzieht oder, bei einem ganzjährigen Arbeitsverhältnis, einmal jährlich. Die Freibeträge wirken sich also kumulativ aus. Da Sie an zwei Stellen arbeiten, haben Sie Anspruch auf monatlich 2800 Franken ohne Abzug. Sie könnten also zusammen total 2800 Franken pro Monat verdienen und müssten darauf keine AHV bezahlen.