Obergericht Berufungsprozess gegen ehemalige KBV-Verantwortliche
Am Montag hat vor dem Zürcher Obergericht der mehrtägige Berufungsprozess gegen ehemalige Chefs der Winterthurer Krankenkasse KBV begonnen.
Ihnen wird vorgeworfen, zwischen 2000 und 2002 über 27,5 Millionen Franken ertrogen zu haben. Die vier Hauptangeklagten hatten laut Staatsanwaltschaft die Namen von mehr als 2000 Versicherten erfunden. Darauf kassierten sie aus dem Risikoausgleichsfonds der Krankenversicherer (KVG) regelmässig hohe Geldbeträge ein. 9,5 Millionen Franken zweigten sie für private Zwecke ab. Als der Schwindel im Juni 2004 aufflog, brach die KBV mit ihren über 60'000 Versicherten zusammen. Im Oktober 2008 verurteilte das Bezirksgericht Winterthur den langjährigen KBV-Geschäftsleiter zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb, den Marketingchef zu einer von vier Jahren. Besser kamen die zwei geständigen Topkadermitglieder davon: Der geständige Finanzchef erhielt eine teilbedingte Strafe von drei Jahren, während das vierte Geschäftsleitungsmitglied mit zwei Jahren bedingt bestraft wurde. Am ersten Verhandlungstag am Obergericht wurde rasch klar, dass sich die Fronten seit dem letzten Gerichtsurteil kaum verändert haben. So verlangten die beiden nicht geständigen Ex-Manager erneut einen Freispruch und wiesen jegliche strafrechtliche Verantwortung von sich. Der Verteidiger des ehemaligen Finanzchefs strebt eine Strafsenkung von drei auf zwei Jahren an. Die Staatsanwaltschaft verlangt hingegen weiterhin volle Schuldsprüche und fordert gar deutliche Straferhöhungen auf je sechs Jahre für die zwei nicht geständigen Angeklagten. Die geständigen Ex- Geschäftsleitungsmitglieder sollen für vier beziehungsweise dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Das Urteil des Obergerichts wird am Freitag erwartet.
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