Als die Schweiz von den Deutschen eine CD erhielt
Auch die Schweizer Steuerbehörden bedienten sich einst gestohlener Steuerdaten. Konsequenzen hatte das für die Behörden damals nicht, im Streit mit Deutschland soll das nun anders sein.

Die Schweiz sieht sich im Steuerstreit mit Deutschland im Recht und erliess darum einen Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder wegen Verdachts auf «nachrichtliche Wirtschaftsspionage». Ob sich die Steuerbeamten mit der Verwendung der Steuer-CD mit Credit-Suisse-Daten wirklich strafbar gemacht haben, darüber gibt es sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gegenteilige Meinungen. Dass auch die Schweiz einst gestohlene Daten für ein Steuerverfahren verwendete, wird dabei meist vergessen.