Was, wenn der Ernährer stirbt?
Todesfallrisikoversicherungen mit abnehmender Summe sind wenig bekannt – unter Umständen aber sinnvoller als solche mit einer konstanten Versicherungssumme.

Mit der Geburt des ersten Kindes werden sich verantwortungsbewusste Eltern die Frage stellen, ob die Familie finanziell über die Runden kommt, sollte dem einen oder anderen Ehepartner etwas zustossen. Beim Tod des Ernährers erhalten die Hinterbliebenen aus der AHV und der beruflichen Vorsorge Witwen- und Kinderrenten. In den meisten Fällen wird dies ausreichen. Ist jedoch der Ehepartner mit dem höheren Einkommen bei keiner Pensionskasse versichert, wird je nach Lebensstandard und finanzieller Situation der Abschluss einer Todesfallrisikoversicherung sinnvoll sein. Und schon stehen die frischgebackenen Eltern vor der Qual der Wahl. Vier Versicherungstypen stehen zur Auswahl:
- die gemischte Versicherung;
- die einjährige Todesfallversicherung mit steigender Prämie;
- die mehrjährige Todesfallversicherung mit konstanter Versicherungssumme;
- die mehrjährige Todesfallversicherung mit abnehmender Versicherungssumme.