Pfusch: Wann haftet der Zahnarzt?
Bei der Wurzelbehandlung ist etwas schiefgelaufen – wer bezahlt? Und sieben weitere Fragen, wie sie an der Rechtshotline von vergangener Woche gestellt wurden.

Ich musste eine Wurzelbehandlung machen. Dabei ist dem Zahnarzt der vordere Teil eines Instrumentes abgebrochen. Dieser steckt nun im Zahnfleisch unter dem Zahn und lässt sich nur noch operativ entfernen. Wer kommt dafür auf? Wenn sich die Parteien nicht einigen können, wird in der Praxis ein Gutachten erstellt. Geklärt wird, warum das Arbeitsgerät abgebrochen ist. Ist es wegen einer Fehlmanipulation des Zahnarztes, muss er haften. Er arbeitet im Auftragsverhältnis, das heisst, er muss die Leistung durch sorgfältiges Arbeiten erbringen. Denkbar ist auch ein Produktfehler. In beiden Fällen wird die Betriebshaftpflicht des Zahnarztes den entstandenen Schaden inklusive eines allfälligen Schmerzensgeldes berappen. Sollte sich herausstellen, dass der Schaden trotz sorgfältigem Handeln des Zahnarztes entstanden ist und kein Produktmangel vorliegt, müssen Sie den operativen Eingriff selber tragen.