Börsenaufsicht büsst Beteiligungsgesellschaft Altin
Die Sanktionskommission der Schweizer Börse hat der Beteiligungsgesellschaft Altin eine Busse in der Höhe von 100'000 Fr.
aufgebrummt. Altin habe den Geschäftsbericht 2009, der potenziell kursrelevante Informationen enthielt, nicht gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität veröffentlicht. Finanzzahlen wie Jahres- und Zwischenabschlüsse seien grundsätzlich als potenziell kursrelevante Tatsachen zu qualifizieren, teilte die Börsenaufsicht SIX Exchange Regulation am Donnerstag mit. Auch gegen die Berichtspflicht zur Corporate Governance habe Altin verstossen. So seien die Aufgaben der Geschäftsleitung an eine Drittgesellschaft ausgelagert worden, ohne im Geschäftsbericht 2009 entsprechende Informationen zur Entschädigung der Drittgesellschaft offenzulegen. Weiter hätten Angaben zur Ausgestaltung der Instrumente gefehlt, mit denen sich der Verwaltungsrat über die Tätigkeit der externen Revision informiert, erklärte die Börsenaufsicht.
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