Geldblog: Leserfrage zu AktionärsversammlungWieso erhalte ich keine GV-Einladung?
Nicht alle Banken bieten eine automatische Eintragung ins Aktienregister an – bei einigen muss man dafür einen Auftrag erteilen und zusätzliche Gebühren zahlen.

Bei meiner Frühpensionierung habe ich einen Teil meines Pensionskassengeldes auszahlen lassen und unter anderem Aktien von Swisscom, Roche, Nestlé, Berkshire Hathaway und später auch noch von Logitech, Zürich, Novartis und Swiss Re gekauft. Diese Wertpapiere werden von Swissquote verwaltet. Meine Frage an Sie ist nun, weshalb ich nie eine Einladung zur Aktionärsversammlung der Firmen erhalten habe, deren Aktien durch die Swissquote verwaltet werden. Habe ich da etwas übersehen? Leserfrage von J. Z.
Eigentlich müssten Sie diese Frage direkt an Swissquote stellen, bei der Sie Kunde sind. Ich kann aber gerne grundsätzlich zu Ihrer Frage Stellung nehmen, da Sie nicht der einzige Leser sind, der mit dieser Problematik konfrontiert ist.
Ja, Sie haben ein kleines Detail übersehen: Online-Broker wie Swissquote sind bei den Gebühren etwa für Wertschriftentransaktionen und die Depotführung in der Regel deutlich günstiger als klassische Banken. Dafür erhalten Sie aber auch nicht den gleichen Service wie bei einer klassischen Bank.
Nur wenn Sie im Aktienregister registriert sind, habe Sie auch eine Stimme.
Von den Firmen wie Nestlé, Zurich Insurance oder Swiss Re, bei denen Sie Aktien besitzen, werden Sie nur an die Generalversammlung eingeladen, wenn Sie auch im Aktienregister eingetragen sind. Nur wenn Sie im Aktienregister einer Börsenfirma registriert sind, habe Sie auch eine Stimme, die Sie an der Generalversammlung ausüben können. Sobald Sie im Aktienregister eingetragen sind, werden Sie von den an der Börse gehandelten Gesellschaften automatisch an die Generalversammlungen der Unternehmen eingeladen, deren Aktien Sie besitzen.
Jene Anleger, die bei einer klassischen Bank ihr Wertschriftendepot halten, werden denn auch üblicherweise automatisch ins Aktienregister der Unternehmen eingetragen. Anders ist die Situation bei den meisten Online-Brokern, zu denen auch Swissquote zählt. Diese bieten aus Kostengründen nicht automatisch eine Eintragung ins Aktienregister an. Denn diese Dienstleistung bedeutet für sie Aufwand und ist in den tieferen Gebühren der Online-Broker meist nicht inbegriffen.
Die Handhabung der Eintragung ins Aktienregister ist bei den verschiedenen Online-Brokern unterschiedlich. Teilweise kann man als Kunde angeben, dass man eine Eintragung ins Aktienregister wünscht. Allerdings muss man damit rechnen, dass man dann zusätzliche Gebühren bezahlt.
Fragen Sie nach, ob Sie für die Eintragung zusätzliche Gebühren zahlen müssen.
Grundsätzlich finde ich es sinnvoll, wenn man als Aktionär eine Aktie nicht nur hält, sondern seine Stimmrechte auch ausübt. Wenn es Ihnen wichtig ist, dass Sie bei den von Ihnen gehaltenen Gesellschaften Ihre Stimmrechte ausüben können und auch an die Generalversammlungen eingeladen werden, müssten Sie Ihrem Online-Broker den Auftrag zur Eintragung ins Aktienregister erteilen.
Bevor Sie dies tun, würde ich allerdings nachfragen, ob die Dienstleistung wie bei einer klassischen Bank in den Gebühren inbegriffen ist oder ob Sie für die Eintragung zusätzliche Gebühren zahlen müssen – und wenn ja, wie hoch diese sind. Ansonsten kann es Ihnen passieren, dass Sie die Einladung an die Generalversammlung teuer kommt.
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