Niederlage für BernmobilWie stark stören diese Anzeigen?
Dieses Urteil gibt zu reden: Für das Bundesverwaltungsgericht geht der Denkmalschutz vor. Vier Anzeigetafeln in der Berner Altstadt müssen weg.

Das Interesse an der ungeschmälerten Erhaltung der unteren Altstadt ist höher zu gewichten als das Interesse von Personen mit Behinderungen, denen die Anzeigen dienen sollen. Zu diesem Urteil kommt das Bundesverwaltungsgericht. Bernmobil muss deshalb nach über fünf Jahren Betrieb die dynamischen Abfahrtsanzeigen in der unteren Altstadt abbauen.