Wie Eigentümer mit Geduld Steuern sparen
Wer sein Wohnhaus energetisch nachbessern will oder einen Rückbau plant, sollte dies erst 2020 tun. Dann gibt es Neuerungen.

Manchmal macht sich Geduld bezahlt. Das gilt derzeit für Hausbesitzer, die eine umfangreiche Renovation planen. Schon heute dürfen Eigentümer Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen. Doch bei einer grösseren Sanierung übertreffen die Kosten dafür zuweilen das Einkommen. Das bedeutet dann, dass die Eigentümer ihre Auslagen für den Werterhalt der Liegenschaft zwar vollständig als Abzug in der Steuererklärung notieren können, doch jener Teil der Kosten, der das Einkommen übertrifft, wirkt sich nicht mehr zu ihren Gunsten auf die Steuerrechnung aus.