Wie Bergbahnen ihre Kunden verschaukeln
Bergbahnen benachteiligen Ski- und Snowboardfahrer mit einseitigen Klauseln in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein kleiner Trost: Nicht alle Bestimmungen sind rechtlich haltbar.

Unübersichtlich: Wer mit dem Sessellift fährt, weiss in der Regel nicht, was im Kleingedruckten steht.
Felix Schaad, Tages-Anzeiger
Bergbahnen und ihre Anwälte sind offenbar gut im Abschreiben. Jedenfalls gleichen sich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) teilweise aufs Haar. Dies ergab eine TA-Stichprobe bei sechs Skiorten: Arosa/Lenzerheide, Davos/Klosters, Engadin/St. Moritz, Flims/Laax, Saas-Fee und Zermatt.