Wie Andreas Gross Chodorkowskis Dank deutet
Der SP-Nationalrat besuchte 2010 Michail Chodorkowski im Gefängnis. Gestern bedankte sich der Russe bei ihm. Für Andreas Gross hat dies grössere Bedeutung.

Chodorkowski könnte sich nach seiner Freilassung in der Schweiz niederlassen. Das sagte der Zürcher SP-Nationalrat Andreas Gross, der den russischen Regierungsgegner im Gefängnis besucht und sich für eine Verbesserung seiner Haftbedingungen eingesetzt hatte.
Der frühere russische Öl-Tycoon, der nach zehn Jahren Gefängnis vom russischen Präsidenten Wladimir Putin begnadigt wurde und sich nun im Exil in Deutschland befindet, würdigte am Sonntag gegenüber den Medien die Unterstützung durch den Schweizer Parlamentarier.
Chodorkowski verdanke seine Freilassung vielleicht der Schweiz und die Tatsache, dass er sich an diesen Gefängnisbesuch erinnere, spreche dafür, dass er in die Schweiz komme, sagte Gross dem Westschweizer Radio RTS am Montag.
«Ich bin sehr dankbar, dass ein Schweizer Parlamentarier mich im Gefängnis besucht hat», sagte Chodorkowski in Berlin am Sonntag an seiner ersten Medienkonferenz nach seiner Haftentlassung. «Er sprach mit der Gefängnisverwaltung und kritisierte meine Haftbedingungen und verhinderte, dass sich diese verschlimmern», lobte Chodorkowski den Einsatz von Gross.
Als ein Journalist ihn fragte, ob er in Deutschland bleiben werde, antwortete Chodorkowski: «Sie haben mir ein Visum für ein Jahr gegeben, also habe ich ein Jahr vor mir. Wo wir leben werden, das werde ich mit meiner Frau besprechen. Das kann ich jetzt nicht allein entscheiden.» Seine Frau Inna lebt in der Schweiz.
Bundesgericht pfiff Bundesanwaltschaft zurück
Gross wies auch darauf hin, dass der ehemalige Geschäftsmann noch über so viel Geld verfüge, dass er bis zu seinem Lebensende nicht mehr arbeiten müsse. Dies verdankt Chodorkowski unter anderem einem Entscheid des Bundesgerichts, das in der Schweiz blockierte Gelder im Juni 2004 freigegeben hatte.
Im Rahmen eines Rechtshilfegesuchs aus Russland hatte die Bundesanwaltschaft zuvor ein Vermögen von 6,2 Milliarden Franken von Chodorkowskis Yukos-Konzern auf fünf Banken in der Schweiz eingefroren. Gegen diese Massnahme reichten Chodorkowski und seine Mitstreiter Beschwerde ein. Das Bundesgericht entschied, dass das Einfrieren der Gelder gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstosse und und hob die Blockade auf.
Der Antrag auf Rechtshilfe wurde vom Bundesgericht 2007 definitiv verweigert. Nach Ansicht der Lausanner Richter ging der Kreml aus politischen Gründen gegen die Angeschuldigten in der Yukos-Affäre vor.
Die Strafverfahren seien offenbar durch die russischen Machthaber instrumentalisiert worden, um die Klasse der reichen Oligarchen in die Schranken zu weisen und potentielle oder erklärte politische Gegner loszuwerden.
SDA/cpm
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