Polizeigesetz vor BundesgerichtWeshalb demonstrieren in Bern nun gut überlegt sein will
Die «Lex Fahrende» haben die Bundesrichter korrigiert, auch brauchen Polizisten für GPS-Observierung weiterhin eine Bewilligung. Doch ein wesentlicher Punkt ist rechtens.

«Die letzte bewilligte Demo» nannten die Organisatoren den Protestumzug gegen das neue Polizeigesetz im Januar 2019 in Bern.
Foto: Raphael Moser
- Knapp 200 Artikel umfasst das Berner Polizeigesetz. Die meisten davon sind bereits in Kraft, nach der Abstimmung im Februar letzten Jahres. Gegen mehrere umstrittene Artikel haben 19 Organisationen und zwei Private Beschwerde geführt. Der Entscheid des Bundesgerichts in Kürze:
- Kosten bei Kundgebungen: Veranstalter müssen sich künftig an den Polizeikosten beteiligen, wenn die Demonstration aus dem Ruder läuft. Im Extremfall können bis zu 30’000 Franken in Rechnung gestellt werden. Daran wollten die Lausanner Richter nicht rütteln.
- Wegweisung ausländischer Fahrender binnen 24 Stunden: Diesen Artikel hat das Bundesgericht aus dem Berner Polizeigesetz gestrichen, ein grosser Erfolg für die Beschwerdeführer.
- Verdeckte Ermittlungen: Ohne Anfangsverdacht dürfen Ermittler einen Monat lang Leute observieren. Für GPS-Überwachungen jedoch müssen die Fahnder weiterhin eine Bewilligung einholen, hat das Bundesgericht entschieden.