Wer zahlt die Todesbestätigung?
Weil der Kanton sich weigerte, für einen ärztlich bescheinigten Todesfall die Kosten zu übernehmen, ging ein Oberaargauer Arzt bis vor Bundesgericht.

Der Streitfall zwischen einem Oberaargauer Arzt und dem Kanton Bern ging bis nach Lausanne. Foto: PD
Das Verdikt des Bundesgerichts ist deutlich: Der Entscheid der Vorinstanz, in diesem Fall das Verwaltungsgericht des Kantons Bern, sei willkürlich, hält es in seinem Urteil von Ende August fest. Und legt dem Kanton damit eine doch saftige Rechnung von mehr als 3000 Franken vor. Dabei ging es um den an sich nur kleinen Betrag von 152.65 Franken, um den sich der Kanton und ein Arzt bis vor Bundesgericht stritten.