Wer droht, soll schneller in U-Haft kommen
Personen, die durch Drohungen auffallen, sollen leichter in U-Haft genommen werden können. Dies fordern Politiker und Opferhilfe nach der Tat von Menznau. Der Tod des Täters wirft noch immer Fragen auf.

Nach der Bluttat von Menznau soll das Gesetz verschärft werden: Personen, die durch Drohungen auffallen, sollen von Staatsanwälten leichter in Untersuchungshaft genommen werden können. Das fordert Carlo Häfeli, Präsident der Opferhilfe-Organisation Weisser Ring und Rechtsanwalt gegenüber der «SonntagsZeitung». «Dazu muss man die Strafprozessordnung anpassen.»
Darin sollen neu Delikte aufgeführt werden, bei denen Staatsanwälte U-Haft alleine auf Grund des Risikos anordnen können – und zwar, ohne dass ein dringender Tatverdacht nachgewiesen werden muss. Das Problem sei heute, dass die Hürden für U-Haft relativ hoch seien, sagt Häfeli. Unter anderem müsse Flucht- und Kollusionsgefahr (Verdunkelungsgefahr) vorliegen.
Nicht registrierte Waffen melden
Die Politik reagiert positiv: Lukas Reimann, SVP-Nationalrat und Mitglied der Rechtskommission, will die Frage bei der Änderung des Sanktionsrechts im Nationalrat zum Thema machen.
Auch bei der Registrierung von Schusswaffen soll sich etwas ändern. Kantone wollen mit National- und Ständerat erreichen, dass sämtliche nicht registrierten Waffen – Experten gehen von 600'000 aus – gemeldet werden müssen.
Der grüne Nationalrat Geri Müller plädiert für drastische Massnahmen. Gegenüber der «SonntagsZeitung» sagt er: «Leute, die Drohungen ausstossen, müssen entwaffnet werden. Fälle wie in Menznau könnten verhindert werden, wenn die Polizei und die involvierten Institutionen Drohungen ernst nehmen würden.»
Einsatz wegen häuslicher Gewalt
Am Mittwoch hatte der 42-Jährige Täter in der Holzfabrik Kronospan vier Menschen erschossen und fünf verletzt. Er fiel vor der Tat durch Drohungen auf. Recherchen der «SonntagsZeitung» zeigen zudem, dass die Polizei im Haus des Mannes einen Einsatz auf Grund häuslicher Gewalt hatte. Dies bestätigt die Luzerner Regierungsrätin Yvonne Schärli
Wie starb der Täter?
Nach der Tat in Menznau ist nach wie vor unklar, was in der Kantine der Kronospan genau passiert ist. Zunächst ging man in der Öffentlichkeit davon aus, der Amokläufer habe sich nach der Tat selbst gerichtet. Doch jetzt geht die Polizei intensiv der Aussage eines Augenzeugen nach, wie «SonntagsBlick» berichtet.
Zwei Mitarbeiter sollen der Täter in der Kantine gestoppt und getötet haben. Einer von ihnen habe ihm mit einem Stuhl niedergestreckt, wobei diesem die Pistole aus der Hand fiel. Der andere habe die Waffe aufgehoben und den Amokläufer mit einem Kopfschuss getötet.
Die Untersuchungsbehörden kommentieren diese Aussagen zurzeit nicht. «Wir informieren erst, wenn wir alle Tatbeteiligten gehört haben», sagt Simon Kopp, Informationschef der Staatsanwaltschaft Luzern gegenüber der Zeitung.
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