Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Wenn das Kind in den Pool stürzt

Ist das Schwimmbad leer, besteht erhebliche Sturzgefahr. Der Eigenümer haftet. Dies gilt sogar für den Fall, wenn jemand unberechtigterweise das Grundstück betritt und in den leeren Pool fällt.

Wir wohnen in einem Einfamilienhausquartier, und in unserem Garten hat es ein Schwimmbad, welches nicht gesichert ist. Im Pool haben wir kein Wasser, da er kaputt ist. Was sind die rechtlichen Konsequenzen, wenn ein Kind in den Pool fällt und sich verletzt?

Nach einem Autounfall leide ich an einem Schleudertrauma: Mein Nacken schmerzt extrem. Wie ist die rechtliche Folge?

Mein Hund hat ein Kind gebissen und verletzt. Wie ist meine Haftung als Halter?

Meine Katze hat im Haus des Nachbarn die neue lederne Polstergruppe zerkratzt und so einen Schaden angerichtet. Wie ist die Haftung des Halters?

Die Tochter hat im Schwimmbad der Nachbarn die Strömungsanlage zerstört. Wer haftet?

Vor 20 Jahren hat ein Mitschüler meinen Sohn geschlagen, sodass er zwei Zähne verloren hat. Können wir noch etwas geltend machen?