Wenn das Kind in den Pool stürzt
Wer haftet, wenn ein Kind in einen leeren Pool stürzt? Wer haftet, wenn der Hund beisst? Und warum muss die Katze weniger beaufsichtigt werden als der Hund? Die BAV-Anwälte gaben an der letzten Hotline Auskunft übers Haftpflichtrecht.

Wir wohnen in einem Einfamilienhausquartier, und in unserem Garten hat es ein Schwimmbad, welches nicht gesichert ist. Im Pool haben wir kein Wasser, da er kaputt ist. Was sind die rechtlichen Konsequenzen, wenn ein Kind in den Pool fällt und sich verletzt?
Es handelt sich um die Werkeigentümerhaftung, die im OR geregelt ist. Der Eigentümer haftet für das mangelhafte Werk, das in seinem Garten steht. Das bedeutet, dass ein Schwimmbad sicher sein muss. Wenn die Anlage fehlerhaft oder der Unterhalt mangelhaft ist, liegt ein Mangel im Sinne des Gesetzes vor. Es kommt nicht darauf an, ob es Wasser hat oder nicht, denn auch wenn jemand in ein Loch stürzt und sich verletzt, haftet der Eigentümer. Diese Regelung kommt sogar zum Tragen, wenn jemand unberechtigterweise das Grundstück betritt und in das Bad fällt. Der Werkeigentümer haftet ohne Verschulden, es handelt sich also um eine sogenannte Kausalhaftung, und man hat keine Möglichkeit, sich von der Haftung zu befreien.
Nach einem Autounfall leide ich an einem Schleudertrauma: Mein Nacken schmerzt extrem. Wie ist die rechtliche Folge?
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Unfalles in einem Arbeitsverhältnis standen, so haben Sie die gesetzlichen Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung wie Taggelder, Heilungskosten und bei länger anhaltenden Beschwerden eine Rente und die Integritätsentschädigung, eine Art Schmerzensgeld, zugut.
Unter Umständen bestehen auch Ansprüche gegenüber der IV und der Pensionskasse. Schliesslich haben Sie eventuell eine private Unfallversicherung wie eine Insassenversicherung abgeschlossen, und insbesondere können Sie die Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeuges belangen. Oft versuchen die Versicherungen, die Leistungen abzulehnen, weil der Zusammenhang zwischen Unfall und Beschwerden nicht hinreichend nachgewiesen werden kann.
Die Haftpflichtversicherung hat den ganzen Schaden zu ersetzen, der nicht durch die Sozialversicherungen gedeckt ist. Neben dem Erwerbsersatz spielen da die Heilungskosten, der Haushaltschaden, die Genugtuung und die Anwaltskosten eine grosse Rolle.
Mein Hund hat ein Kind gebissen und verletzt. Wie ist meine Haftung als Halter?
In diesem Fall kommt Artikel 56 des Obligationenrechts zum Tragen. Voraussetzung für die Haftung ist also, dass ein Tier Schaden anrichtet, was natürlich der Fall ist, wenn ein Kind körperlich verletzt wird.
Der Halter des Tiers kann sich allerdings der Schuld entziehen, wenn er nachweist, dass er die nötige Sorgfalt hat walten lassen. Was sorgfältig heisst, bestimmt sich nach dem Einzelfall und umfasst beispielsweise Fragen nach dem Anleinen oder Tragen eines Maulkorbs.
Meine Katze hat im Haus des Nachbarn die neue lederne Polstergruppe zerkratzt und so einen Schaden angerichtet. Wie ist die Haftung des Halters?
Ein Tierhalter haftet nach OR zwar grundsätzlich für den von seinem Tier angerichteten Schaden. Kann er jedoch beweisen, dass er mit seinem Tier artgerecht umgeht und die nötige Sorgfalt bei der Haltung beachtet hat, so muss er nicht für den Schaden einstehen.
Katzen gelten als nicht zähmbare Tiere, die sich dem Willen des Menschen entziehen und deshalb auch nicht beaufsichtigt werden können. Sie sind weit weniger kontrollierbar als Hunde. Im Gegensatz zum Hund wird vom Halter nicht verlangt, dass er die Katze beaufsichtigt. Entsprechend sinkt der Sorgfaltsmassstab. Ein Katzenhalter kann nur sehr selten dafür haftbar gemacht werden, wenn sein Tier Schaden verursacht.
Die Tochter hat im Schwimmbad der Nachbarn die Strömungsanlage zerstört. Wer haftet?
Nach Artikel 333 des Zivilgesetzbuches haften Eltern für Schäden, die ein unmündiges Kind verursacht. Sie können sich aber von jeder Haftung befreien, indem sie nachweisen, dass sie das übliche und durch die Umstände gebotene Mass an Sorgfalt in der Beaufsichtigung beachtet haben. Diese Haftungsnorm hat in der Praxis erhebliche Bedeutung. Berücksichtigt werden zum Beispiel das Alter, der Charakter, die geistige Reife und allfällige besondere Angewohnheiten des Kindes, aber auch die örtlichen Verhältnisse sowie das soziale und gesellschaftliche Umfeld. Sicher kann von den Eltern nicht erwartet werden, dass sie ihr Kind rund um die Uhr beaufsichtigen, vor allem, wenn es schon ein gewisses Alter hat.
Vor 20 Jahren hat ein Mitschüler meinen Sohn geschlagen, sodass er zwei Zähne verloren hat. Können wir noch etwas geltend machen?
Die Ansprüche sind verjährt. Die Verjährung tritt spätestens zehn Jahre nach der Handlung ein, welche zu dem Schaden geführt hatte. Der Mitschüler kann sich durch die Berufung auf die Verjährung von jeglicher Haftung befreien.
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