Welche Fallstricke bei Schenkungen lauern
Wenn Senioren Nachkommen Erbvorbezug gewähren, drohen ihnen später Nachteile. Stichwort Ergänzungsleistungen.

Wer die Enkelin mit Geld unterstützen will, sollte dabei den eigenen finanziellen Bedarf im Pflegefall berücksichtigen. Foto: Getty Images
Die künftige Rückerstattungspflicht bei den Ergänzungsleistungen (EL) gibt zu reden: Kinder müssen ab dem Jahr 2021 unter gewissen Bedingungen die Ergänzungsleistungen ihrer verstorbenen Eltern zurückzahlen. Nachdem dies letzte Woche für Schlagzeilen sorgte, entbrannte darüber eine Debatte.