Washington will Kim Dotcom
Die USA fordern von Neuseeland die Auslieferung des deutschen Gründers der gesperrten Internet-Plattform Megaupload und drei seiner Mitarbeiter.
Der Antrag gegen Kim Dotcom sowie zwei weitere Deutsche und einen Niederländer wurde am Freitag beim Gericht in Auckland eingereicht. Dies teilten die neuseeländische Staatsanwältin Anne Toohey, die in diesem Fall die Interessen der USA vertritt, sowie neuseeländische Justizbeamte am Montag mit. Ein neuseeländisches Gericht hatte entschieden, dass der Deutsche und seine Mitstreiter gegen Kaution auf freiem Fuss bleibt.
Kim Dotcom, früher Schmitz, darf in seinem Haus nördlich von Auckland auf die Anhörung im Auslieferungsverfahren im August warten. Dotcom hat neben einem deutschen auch einen finnischen Pass und besitzt seit 2010 eine Aufenthaltserlaubnis für Neuseeland.
Seit Januar unter Arrest
Neben Dotcom beantragten die US-Behörden auch die Auslieferung der beiden Deutschen Finn Batato und Mathias Ortmann und des Niederländers Bram van der Kolk. Die Drei hatten Führungspositionen bei bei Megaupload inne.
Im Januar schlossen die Behörden die Online-Plattform. Dotcom wurde in seinem Anwesen in Coatesville bei Auckland festgenommen. Gegen seine Freilassung auf Kaution war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen.
Sie fürchtet, dass der 38-jährige Dotcom sich mit seiner schwangeren Frau und drei kleinen Kindern nach Deutschland absetzen könnte. Diese Gefahr sah der Richter nicht. Dotcom muss eine elektronische Fessel am Fussgelenk tragen und sei damit ausreichend zu überwachen.
Es drohen 20 Jahre Haft
Die US-Behörden werfen Dotcom und seinen Mitarbeitern vor, Copyright-Besitzer in grossem Stil um ihre Einkünfte gebracht zu haben. Megaupload sei einer der grössten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen. Den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden.
Die Beschuldigten sollen deshalb wegen Verstössen gegen Gesetze zum Schutz des Urheberrechts und Betrugs sowie wegen organisierter Kriminalität vor Gericht gestellt werden. In den USA droht Dotcom eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren.
Die USA erhebt auch Beschuldigungen gegen drei Männer in Europa. Einer von ihnen wurde im Januar von der niederländischen Polizei festgenommen. Dotcom weist die Vorwürfe zurück und wehrt sich gegen die Auslieferung. Er darf bis zur Anhörung kein Internet benutzen und sein Haus nur mit Genehmigung der Behörden verlassen. Bei der Festnahme waren Konten Wertgegenstände im mehrstelligen Millionenbereich sichergestellt worden.
SDA/rek
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