Warum die Sozialhilfe nicht für Steiner-Schule zahlen muss
Das Verwaltungsgericht gibt einer Gemeinde recht, die keine Sozialhilfe für die Privatschule einer Jugendlichen ausrichten wollte. Schuld ist in diesem Fall die Mutter.

Was haben Autos, Privatschulen und Zusatzversicherungen gemeinsam? Die Sozialhilfe kommt dafür grundsätzlich nicht auf. Ausnahmen sind situationsbedingte Leistungen, die sich nach der besonderen Lage einer unterstützten Person bemessen. In einem aktuellen Fall musste das kantonale Verwaltungsgericht beurteilen, ob die Kosten für die Rudolf-Steiner-Schule und die Prämien für Zusatzversicherungen von der Sozialhilfe zu bezahlen seien. Eine geschiedene Frau war mit ihrer 16-jährigen Tochter in eine Berner Vorortsgemeinde gezogen. Diese sprach der Frau zwar Sozialhilfe zu, lehnte es aber ab, die Kosten für die Privatschule der Tochter sowie die Prämien für die Zusatzversicherungen der beiden zu übernehmen. Dagegen erhob die Frau Beschwerde.