War das betrunkene Opfer urteilsfähig?
Ein 36-Jähriger soll eine stark betrunkene Frau unsittlich berührt haben. Doch er wehrt sich gegen den Vorwurf der Schändung.

Zum Vorfall kam es nach einer feuchtfröhlichen Partynacht (Symbolbild).
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Ein 36-jähriger Schweizer soll im Herbst 2017 in einem Dorf im Berner Oberland eine sehr stark betrunkene junge Frau mit einer Blutalkoholkonzentration von minimal 1,55 und maximal 3,10 Gewichtspromillen am Geschlechtsteil berührt und Zeigefinger und Mittelfinger leicht eingeführt haben.