Geldblog: Leserfrage zur AHVWann erhält meine Frau das Splitting-Guthaben meiner Einkünfte?
Erst bei der Pensionierung des zweiten Ehepartners werden die Einkommen während der Ehejahre hälftig den beiden Eheleuten gutgeschrieben. Martin Spieler ordnet ein.

Meine Ehefrau ist im Pensionsalter. Wir haben ihren AHV-Rentenanspruch aufgeschoben. Wann wird ihr das Splitting-Guthaben aus meinen Einkünften gutgeschrieben – bereits bei ihrem Bezug? Leserfrage von C.W.
Nein. Grundsätzlich gilt, dass die Rente des Ehepartners, der als Erster pensioniert wird, auf der Basis seiner eigenen Durchschnitt-Jahreseinkommen und Gutschriften berechnet wird. Sobald auch der zweite Ehepartner – in diesem Fall Sie – in Pension geht und die AHV-Rente bekommt, werden die Einkommen während der Ehejahre gesplittet und je hälftig den zwei Eheleuten gutgeschrieben. Wenn Sie Ihren eigenen Rentenbezug ebenfalls aufschieben wie Ihre Frau, würde sich das Splitting noch weiter hinausziehen, denn dieses erfolgt erst bei der Pensionierung des zweiten Ehepartners.
Dafür sind Konkubinatspartner erbrechtlich deutlich schlechter gestellt als Ehepaare.
Pensionierte Ehepaare erhalten maximal 3585 Franken AHV-Rente monatlich. Falls aber die Summe der zwei Einzelrenten den Maximalbetrag übertrifft, werden die Renten anteilsmässig gekürzt, da die zwei Einzelrenten eines Ehepaares zusammen nicht mehr als 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende betragen dürfen. In diesem Punkt sind Konkubinatspartner bessergestellt als Eheleute. Wenn beide Konkubinatspartner die Maximalrente haben, würden sie zusammen 4780 Franken Rente von der AHV erhalten. Dafür sind Konkubinatspartner erbrechtlich deutlich schlechter gestellt als Ehepaare.
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