Vorbestrafter Vater dealte mit Heroin
Obwohl er nicht geständig war, wurde ein Vater von zwei Kindern des Drogenhandels schuldig gesprochen.

Gestern stand ein in der Schweiz eingbürgerter Kosovare in Thun vor Gericht. Dem Beschuldigten wurde zur Last gelegt, mengenmässig qualifiziert mit Heroin gehandelt zu haben. Der Vater von zwei Kindern stritt bis zuletzt alles ab. Die Straftaten sollen unter anderem im Juli 2006 begangen worden sein. Der Verteidiger sprach von einem «unverhältnismässig langen Verfahren». Er zeigte sich auch unzufrieden darüber, dass der Beschuldigte während des Verfahrens keinen Verteidiger erhalten habe. Darauf habe man als Verdächtiger nämlich dann ein Recht, wenn es sich beim Vorwurf um ein Delikt handelt, das eine Gefängnisstrafe von einem Jahr nach sich ziehen könnte. Das war der Fall.