Vor allem Berner Kirchen auf dem Land von Stellenabbau bedroht
Im Kanton Bern müssen bei den Kirchen in den nächsten Jahren insgesamt fünf Millionen Franken eingespart werden. Der Regierungsrat plant deshalb den Abbau von rund 30 Pfarrstellen.

Jetzt gehe es darum, den Sparentscheid aus dem Kantonsparlament umzusetzen, sagte der bernische Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Christoph Neuhaus (SVP) auf Anfrage. Er bestätigte damit Angaben in einem Artikel der «SonntagsZeitung».
Weil das Budget für die Kirchen vor allem aus den Pfarrerlöhnen bestehe, komme der Regierungsrat nicht darum herum, Stellen abzubauen, sagte Neuhaus. Bei den evangelisch-reformierten Kirchen sollen 25 Stellen wegfallen, der Rest soll bei den römisch- und christkatholischen Kirchen eingespart werden. Im Kanton Bern gibt es rund 350 reformierte Pfarrstellen.
Vor allem auf dem Land
Würde der Abbau linear gemacht, wären insbesondere die kleinen Kirchgemeinden auf dem Land betroffen, sagte Neuhaus weiter. Das habe damit zu tun, dass die Pfarrer-Garantien für kleine Kirchgemeinden aufgehoben werden müssten.
In der vergangenen Novembersession hatte der Grosse Rat entschieden, noch im Budget für das Jahr 2014 zwei Millionen Franken bei den Pfarrerlöhnen einzusparen. Die bernischen Kirchen erklärten, dass dies einen Abbau von 12 bis 15 Stellen bedeuten würde. Das Kantonsparlament entschied zudem, von 2015 bis 2017 jährlich eine weitere Million einzusparen.
Nicht grundsätzlich gegen Sparbeitrag
Die Vorschläge der Regierung zur Umsetzung dieser Sparvorgaben sind bis Ende des Monats in der Konsultation, wie Neuhaus sagte. Die Kirchen seien demnach nicht grundsätzlich dagegen, einen Sparbeitrag zu leisten, sagte Neuhaus. Sie stellten jedoch die Verteilung des Abbaus in Frage.
Die Kirchen möchten nicht, dass die historisch gewachsenen Strukturen zerstört werden und fordern, dass beim Abbau die unterschiedlichen Begebenheiten der Regionen berücksichtigt werden, wie Neuhaus erklärte. Das letzte Wort wird erneut der Grosse Rat haben, der dann das Kirchengesetz entsprechend anpassen muss.
SDA/chh
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