Vor 40 Jahren wurde «oben ohne» in Berner Badis salonfähig
Aus «unzüchtig» wird «unanständig»: 1978 entschieden die Justizbehörden, dass Frauen, die in Berner Freibädern ihre Brüste entblössen, nicht mehr gebüsst werden.

Seit 40 Jahren dürfen Frauen in Berner Freibädern straffrei «oben ohne» baden. 1978 entschieden die Justizbehörden, das «Entblössen der weiblichen Brüste» in Freibädern fortan nicht mehr zwingend als «schwere Missachtung des Sittlichkeitsgefühls» zu verfolgen.
Die Abkehr vom prüden Zeitalter besiegelte die Anklagekammer des Berner Obergerichtes am 23. Januar 1978. In einem Schreiben an die «Sehr geehrten Herren» des Polizeikommandos rieten die Oberrichter angesichts der «doch etwas gewandelten Rechtsauffassung» davon ab, Frauen mit «oberteillosen» Badekleidern von Amtes wegen zu verfolgen.
Damit rückten die Oberrichter von einer Weisung aus dem Jahr 1964 ab, wonach das Entblössen der weiblichen Brust als unzüchtige Handlung zu ahnden sei. Den Frauen könne man allenfalls noch ein «unanständiges Benehmen» vorwerfen.
Diese neue Rechtsauffassung wollten die Oberrichter zwar nicht als Präjudiz für ein allfälliges Strafurteil verstanden wissen. «Immerhin scheint uns, dass es auch in diesen Dingen so etwas wie einen gesunden Menschenverstand gibt, der, sofern vorhanden, zu Rate zu ziehen wäre», heisst es im Brief an das Polizeikommando.
«Busen vor dem Bundeshaus»
Obwohl 1978 ein eher kühler und regnerischer Sommer war, nutzten viele Frauen das neue Recht auf textile Selbstbestimmung. Vor allem das Marzili wurde zum «oben ohne»-Mekka. «Blick»-Schlagzeilen wie «Busen vor dem Bundeshaus» lockten dann auch zahlreiche männliche, mit Kameras ausgerüstete Schaulustige ins Berner Flussbad.
Mitunter mussten die Bademeister eingreifen, wenn sich die Frauen von Gaffern belästigt fühlten. Da wurde auch mal eine Kamera geöffnet und die (damals noch analoge) Filmrolle unbrauchbar gemacht.
Unaufgeregter berichtete die «Neue Zürcher Zeitung» über die neue Mode im Marzili. Die Redaktion wertete die entblösste Brust als Zeichen einer gesellschaftlichen Offenheit. Für Irritation sorgte an der Limmat bloss, dass «die Berner plötzlich schneller reagieren als die Zürcher».
Nach den 1980er-Jahren flaute die «oben-ohne»-Welle wieder ab. Seither sieht man kaum noch Frauen topless in Badeanstalten – es sei denn in abgetrennten Frauenabteilen wie zum Beispiel im ganz textilfreien «Paradiesli» im Marzili. Dort schützen hohe Mauern vor unerwünschten Blicken.
Zur ungezwungenen und von der Frauenbewegung erhofften Selbstverständlichkeit wurde «oben ohne» nie, stellte die Historikerin Caroline Arni 2016 gegenüber der «NZZ» fest. Die weibliche Brust sei symbolisch so aufgeladen, «dass man immer ein Statement macht, ob man sie bedeckt oder nicht».
EDU-Volksinitiative für ungültig erklärt
Fast hätte vor 40 Jahren auch noch das Berner Stimmvolk über «oben ohne» befinden müssen. Der christlich-konservative EDU-Politiker Werner Scherrer machte zunächst mit einem parlamentarischen Vorstoss und anschliessend mit einer Volksinitiative «gegen die Verwilderung der Badesitten» mobil.
Die EDU reichte im Januar 1979 fast 15'000 gültige Unterschriften ein. Das Volksbegehren verlangte, «das Entblössen der weiblichen Brüste an öffentlich zugänglichen Orten» sei zu verbieten und strafrechtlich zu ahnden.
Im März 1980 erklärte der Grosse Rat die Initiative mit 89 gegen 55 Stimmen für ungültig. Grund dafür war ein Formfehler: Die Initianten hatten es versäumt, das geforderte Strafmass zu formulieren. Die Regierung verwehrte sich in der Parlamentsdebatte gegen den Vorwurf, man wolle mit der Ungültigkeitserklärung «heissen Fragen» aus dem Weg gehen.
SDA/mb
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