Von der Cleantech-Initiative zur Energiestrategie
Die zuständige Kommission will die SP dazu bringen, die Cleantech-Initiative zurückzunehmen – und schlägt einen Kompromiss vor, der eine Brücke zur bundesrätlichen Energiestrategie 2050 schlagen soll.

Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) will mit einer punktuellen Änderung des Energiegesetzes die SP dazu bewegen, ihre Cleantech-Initiative zurückzuziehen. Die Kommission bewertet ihren Vorschlag als Brückenschlag von der Initiative zur bundesrätlichen Energiestrategie 2050.
Die Cleantech-Initiative lehnte die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen ab, wie Präsident Eric Nussbaumer (SP/BL) vor den Medien in Bern erklärte. Das von der SP getragene Volksbegehren verlangt, dass die Schweiz bis 2030 ihren Energiebedarf mindestens zur Hälfte aus erneuerbaren Energien abdeckt. Heute beträgt deren Anteil 20 Prozent.
Punktuelle Änderung bevorzugt
Angesichts der langen Warteliste von 21'000 Projekten, die auf eine Förderung durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) warten, schlägt die UREK einen Kompromiss in Form einer punktuellen Änderung des Energiegesetzes vor.
Diese soll noch vor den ersten Massnahmen aus der Energiestrategie 2050 des Bundesrates, die für 2015 geplant sind, in Kraft treten. Nussbaumer bezeichnete sie als Regimewechsel, «eine Energiewende light».
Die UREK will bis 2014 eine Erhöhung der KEV-Zuschläge und ein Entlastungsprogramm für stromintensive Betriebe durchpauken. Zudem sollen Stromproduzenten, die ihren Strom mit alternativen Energien herstellen, wählen dürfen, ob sie diesen selbst brauchen wollen.
KEV erhöhen – stromintensive Betriebe schützen
Um mehr Mittel zur Förderung erneuerbarer Energien zu generieren, soll die KEV-Kostenumlage auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde erhöht werden. Derzeit beträgt die Abgabe 0,45 Rp./kWh. Gemäss Gesetz wäre 1 Rp./kWh.
Mit den jährlich zusätzlichen 300 Millionen Franken liessen sich alle Wasserkraft-, Windenergie-, Geothermie- und Biomasse-Projekte sowie die Hälfte der Photovoltaikprojekte auf der KEV-Warteliste realisieren, hielt die UREK in ihrem Vernehmlassungsbericht fest.
Gleichzeitig sollen stromintensive Betriebe von diesem erhöhten KEV-Zuschlag entlastet werden. Betragen ihre Stromkosten über 5 Prozent der Bruttowertschöpfung, sollen sie den Betrag teilweise zurück erhalten.
Bei über 10 Prozent Stromkosten sollen sie voll entlastet werden. Allerdings nur unter der Bedingung, dass sie sich zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz verpflichten. Gemäss Nussbaumer könnten 200 bis 300 Unternehmen entlastet werden. Heute profitierten rund 50 Betriebe davon.
Bürokratische Schranken abbauen
Neu sollen zudem kleine Solaranlagen bis 10 Kilowatt pauschal abgegolten werden können, indem ihnen einmalig 30 Prozent der Investitionskosten vergütet werden. Damit würden Kleinanlagen nicht mehr begrenzt und blockiert, erklärte Nussbaumer. Rund 8000 Projekte könnten so realisiert werden. Kostenpunkt: 50 bis 100 Millionen Franken.
Bei der Photovoltaik soll der Zubau zwar weiterhin kontingentiert werden. Jährlich sollen dabei aber nach Angaben von Nussbaumer Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 150 Megawatt freigegeben werden können und das Kontingent kontinuierlich erhöht werden.
Hier kommt die UREK den Kritikern entgegen - mit entsprechendem Resultat: Diesen Vorschlag sei ein neues Argument, das sich zu berücksichtigen lohne, sagte SP-Nationalrat und Energiespezialist Beat Jans (BS) auf Anfrage. Über einen Rückzug der Cleantech-Initiative werde das Initiativkomitee jedoch erst nach dem Gesetzgebungsprozess entscheiden.
Die Änderungen des Energiegesetzes können als eine Art indirekten Gegenvorschlag zur Cleantech-Initiative gewertet werden. Stimmt das Parlament diesen Gesetzesänderungen zu, soll sie erst in Kraft treten, wenn die Initiative zurückgezogen oder abgelehnt worden ist.
SDA/ses
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