«Voll des Lobes» für die SVP
Die Arbeitsgruppe zur Umsetzung hat sich am Mittwoch erstmals getroffen. Laut ihrem Leiter Heinrich Koller bemühen sich die SVP-Vertreter um konstruktive Mitarbeit – doch die Differenzen bleiben.

Rechtsprofessor Heinrich Koller, der die Gruppe leitet, ist «voll des Lobes» für die SVP. Die erste Sitzung habe in angenehmer und konstruktiver Atmosphäre stattgefunden, sagte Koller vor den Medien in Bern. Die SVP habe einen Vorschlag zur Umsetzung der Initiative eingebracht, der als gute Diskussionslage diene. Es werde in der Gruppe möglich sein, konkrete Lösungen mit Varianten auszuarbeiten.
Uneinig waren sich die Vertreter der SVP und die restlichen Mitglieder der Arbeitsgruppe, wie mit der Verhältnismässigkeit umgegangen werden soll. Auch die Frage, wie die Ausschaffungsinitiative in Einklang mit dem Völkerrecht und dem EU- Freizügigkeitsabkommen gebracht werden kann, bleibt umstritten.
«Sozialhilfemissbrauch» als Straftatbestand
Die SVP lehnt es weiterhin ab, Ausschaffungen lediglich ab einer gewissen Schwere der Straftat auszusprechen. Dies hatte der in der Abstimmung verworfene Gegenvorschlag zur Initiative vorgesehen. Ebenso wenig kommt für die Partei ein gestraffter Katalog mit lediglich schweren Delikten in Frage.
Im Gegenteil: Gemäss ihrem Vorschlag soll im Strafgesetzbuch neu der Tatbestand «Sozialmissbrauch» aufgenommen werden. So soll es möglich werden, Ausländerinnen und Ausländer, die unwahre oder unvollständige Angaben machen und von einem Gericht verurteilt werden, auszuschaffen.
«Nicht an uns, Kompromisse zu machen»
«Angesichts des deutlichen Abstimmungsresultats ist es nicht an uns, Kompromisse zu machen», sagte SVP-Vertreter Gregor Rutz. Er hatte als ehemaliger SVP-Generalsekretär die parteiinterne Gruppe geleitet, die den Initiativtext ausarbeitete. Auch Rutz hielt fest, dass die ersten Gespräche in der Arbeitsgruppe Koller konstruktiv waren.
Roger Schneeberger, der als Vertreter der Kantone in der Arbeitsgruppe Einsitz hat, betonte, dass die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben müsse. Diese sei ein Pfeiler des Rechtssystems. Bei Bagatelldelikten oder Handlungen in Notwehr sollten keine Ausschaffungen erfolgen. So möchte denn auch eine Mehrheit der Arbeitsgruppe eine entsprechende Ausnahmeklausel.
Schneeberger ist Generalsekretär der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren. In der ersten Sitzung der Gruppe Koller wurde er zu deren Vizepräsident ernannt.
Lösung über das Stafgesetz
Betreffend der Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht schlägt die SVP vor, dass niemand in ein Land ausgeschafft werden darf, in dem ihm Verfolgung und Folter drohen. Andere Einschränkungen sind nicht vorgesehen. Falls weitere Unvereinbarkeiten auftauchten, müsse eine Abwägung zugunsten der Initiative gemacht werden, hielt Rutz fest.
Einig war sich die Arbeitsgruppe, dass die Ausführungsbestimmungen zur Initiative in das Strafgesetz geschrieben werden sollen – und nicht ins Ausländer- oder Asylgesetz. Folglich soll eine Ausschaffung respektive ein Landesverweis vom Gericht und nicht von einer Behörde ausgesprochen werden.
Noch viele Treffen geplant
Die von Justizministerin Simonetta Sommaruga eingesetzte siebenköpfige Arbeitsgruppe will sich in den kommenden Monaten durchschnittlich zweimal treffen. Im Mai soll der Schlussbericht geschrieben werden. Eine Veröffentlichung ist im Juni vorgesehen. Die SVP-Ausschaffungsinitiative wurde am 28. November 2010 von 52,9 Prozent der Stimmenden und einer Mehrheit der Kantone angenommen.
SDA/raa
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