Raiffeisen-Affäre weitet sich ausVincenz und seinen Freunden droht ein zweites Strafverfahren
Nach einer allfälligen Verurteilung wollen die Staatsanwaltschaften in Zürich und Liechtenstein die Ermittlungen im Fall Raiffeisen wieder aufnehmen – diesmal wegen mutmasslicher Geldwäscherei.

Der Ausgang des Prozesses, der am 25. Januar gegen den früheren Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und mehrere Geschäftspartner beginnt, hat für die Angeklagten weitreichende Folgen. Nicht nur in der Frage, ob sie in den folgenden Zivilverfahren Schadenersatzansprüchen in Millionenhöhe ausgesetzt sind oder ob sie, wenn sie freigesprochen werden, im Gegenteil solche geltend machen können.
In Liechtenstein läuft ein solches Verfahren bereits: «Das Geldwäschereiverfahren ist noch anhängig. Derzeit warten wir den Ausgang des schweizerischen Verfahrens ab», bestätigte Staatsanwalt Robert Wallner dem «Liechtensteiner Vaterland» (Artikel bezahlpflichtig).