Urteil vom ObergerichtVerwahrung für Kneubühl bestätigt
Auch für das Obergericht stellt Peter Hans Kneubühl weiterhin eine Gefahr dar. Es stützt die Entscheidung der Vorinstanz, ihn ordentlich zu verwahren.

Die Urteilsverkündung in Abwesenheit von Peter Hans Kneubühl dauerte nicht lange. Kaum hatten alle Platz genommen, legte Oberrichter Jürg Bähler los: Die Beschwerde von Kneubühl gegen seine ordentliche Verwahrung wird abgewiesen.
Im Zentrum der Verhandlung und des Urteils standen die Gutachten von Werner Strik und Elmar Habermeyer. Beide kamen zu einer unterschiedlichen Einschätzung, was das Rückfallrisiko von Kneubühl angeht. Strik sah Möglichkeiten für eine Entlassung aus der Haft. Habermeyer argumentierte hingegen, dass Kneubühl mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder in eine Situation gerät, in der er sich bedroht fühlt und mit Gewalt wehrt – wobei dieses Gefühl auf Wahnvorstellungen beruht.