Trotz KörperverletzungenVerurteilte Ausländerin darf in der Schweiz bleiben
Sie hat Vasen geworfen und in Hände gebissen. Dafür wurde eine Frau verurteilt. Dennoch darf sie in der Schweiz bleiben – auch, weil sie lesbisch ist.

Als sie in die Schweiz kam, war noch alles in Ordnung. Das Mädchen – nennen wir es Roberta M.* – erhielt eine Aufenthaltsbewilligung und zog zu seiner Mutter. Einige Jahre später bekam M. dann die Niederlassungsbewilligung. Weil die junge Frau jedoch mehrmals straffällig und rechtskräftig verurteilt wurde, entschied die Einwohnergemeinde Bern, dass sie die Niederlassungsbewilligung widerrufen will. Die kantonale Sicherheitsdirektion unterstützte das Vorhaben. Gegen ihre Abschiebung hat die mittlerweile erwachsene Roberta M. beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht – und recht erhalten. Sie darf in der Schweiz bleiben.