KirchenfinanzierungVerstaatlichte Güter als Uraltversicherung der Kirchen
1804 hat der Staat Bern die Pfrundgüter eingezogen und fortan die Pfarrer entlöhnt. Wie der Kreis sich schliesst, zeigt sich in Utzenstorf.

Als der Kanton Bern vor ein paar Jahren zu den Landeskirchen auf Distanz zu gehen begann, gab es ein schwieriges Problem: die Kirchengüter, die der Staat 1804 verstaatlicht hatte. Am naheliegendsten wäre es gewesen, die Kirchen dafür zu entschädigen. Das wäre aber für den Kanton extrem teuer geworden; Schätzungen gingen von einer Milliardensumme aus. Zudem war es gemäss Fachleuten ein Ding der Unmöglichkeit, den heutigen Wert dieser Güter genügend exakt zu bestimmen.