Versicherung zahlt nach Einbruch nur Webshop-Preise
Nach einem Diebstahl zahlt die Versicherung nur die günstigsten Preise, die das Vergleichsportal Toppreise.ch angibt. Auch wenn das Gerät im Fachhandel zu einem teureren Preis gekauft wurde.

Bei Ernst Häfliger wurde vor ein paar Wochen eingebrochen. Die Diebe hatten es vor allem auf seine Elektronik-Geräte abgesehen und nahmen von der Kamera über den MP3-Player bis hin zum DAB-Radio alles mit.
Er meldete den Verlust seiner Versicherung, der Allianz. Als die Abrechnung über die gestohlenen elektronischen Geräte kam, war er verblüfft. Denn statt am effektiven Kaufpreis orientierte sich die Versicherung an den Billigpreisen im Online-Handel.
Bei fast jedem Gerät ist auf der Liste der Allianz aufgeführt: «Neupreis gemäss Toppreise.ch.» Die Abrechnung liegt dem Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF 1 vor. Er kaufe zwar auch ab und zu im Internet ein, doch bei elektronischen Geräten lege er Wert auf gute Beratung.
«Allianz» räumt Fehler ein
Möchte die «Allianz»-Versicherung ihre Kunden zu Schnäppchenjägern umerziehen? Sprecher Hans Peter Nehmer wehrt sich gegenüber «Espresso»: «Toppreise.ch ist nicht einfach ein Schnäppchenportal, dort sind verschiedene Händler vertreten.» Wie auch jeder Konsument vergleiche die Allianz die Preise im Internet. Und: «In der Regel nehmen wir nicht den günstigsten Preis. Meistens ist es ein Mittelwert.»
Nicht so im Fall von Ernst Häfliger, wie das Dokument beweist. Hier nahm die Versicherung jeweils den tiefsten Preis als Referenz. Dort gibt man zu: «Hier haben wir sehr wahrscheinlich nicht überall den richtigen Preis berechnet», sagt Nehmer. Häfliger erhielt dank «Espresso» nachträglich einen zusätzlichen Beitrag gutgeschrieben.
Nicht alle Versicherungen sind kulant
Eine Umfrage zeigt: Die Allianz steht mit ihrer Tiefpreis-Praxis nicht allein da. Auch andere Versicherungen orientieren sich am Online-Handel. Bei der AXA wird das Gerät zum «marktüblichen Preis» ersetzt, bei der «Zürich»-Versicherung hängt die Entschädigung davon ab, ob der betroffene Kunde den Artikel online oder im Fachhandel gekauft hat. Bei der Helvetia-Versicherung ist entscheidend, wie der Versicherte normalerweise einkauft. Entsprechend gibt es den Online-Preis, den Grossmarkt-Preis oder den Fachmarkt-Preis. Bei der Mobiliar ist entscheidend, wo das gestohlene Gerät gekauft wurde.
Bei der Visana wird das Gerät entsprechend dem aktuellen Preis beim tatsächlichen Händler ersetzt – jedoch nur, sofern ein Beleg vorhanden ist. Ansonsten greift die Versicherung auf Preislisten grosser Einzelhändler zurück. Baloise, CSS und Generali orientieren sich vorwiegend am Onlinehandel.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch