Verselbständigung Psychiatrie: Kommission für Kredit
Die Gesundheits- und Sozialkommission des bernischen Grossen Rates beantragt dem Parlament, dem Kredit von 2,95 Millionen Franken zur Verselbständigung der kantonalen Psychiatrischen Diensten zuzustimmen.

Drei Psychiatriebetriebe müssen laut Spitalversorgungsgesetz bis zum 1. Januar 2017 aus der Verwaltung ausgegliedert werden. Es handelt sich um die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD), das Psychiatriezentrum Münsingen (PZM) und die Psychiatrischen Dienste Biel-Seeland/Berner Jura (SPJBB).
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, diese Verselbständigung in zwei Schritten zu vollziehen. In einer ersten Phase soll pro Psychiatriebetrieb ein Konzept für die Verselbständigung erarbeitet werden. Dabei werden für die Betriebe mögliche Partner wie Regionale Spitalzentren gesucht, mit denen sie fusionieren oder eng zusammenarbeiten könnten.
In einer zweiten Phase soll die geeignete Variante für die Verselbständigung pro Psychiatriebetrieb umgesetzt werden. Der Kredit deckt die Kosten für externe Beratung und temporäre Mitarbeitende am Verselbständigungsprojekt.
Kommission steht hinter dem Plan der Regierung
Die Gesundheits- und Sozialkommission sei mit diesem Vorgehen einverstanden, teilte sie am Donnerstag mit. Allerdings verlangt die Kommission vom Regierungsrat, dass sie über die Fortschritte des Projekts informiert und konsultiert wird.
Zudem sollen ihr die Resultate der ersten Projektphase vorgelegt werden, bevor die Umsetzung an die Hand genommen wird, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Die Gesundheits- und Sozialkommission hat das Geschäft für die bevorstehende Septembersession vorberaten.
Thema seit 2006
Die Diskussion über eine Auslagerung der Psychiatrie nahm bereits 2006 ihren Anfang. Damals überwies das Parlament einen Vorstoss, der Abklärungen verlangte, ob eine Verselbständigung sinnvoll und möglich sei.
Im Januar 2012 präsentierte die Regierung den entsprechenden Bericht, der eine Auslagerung für sinnvoll hält. Dadurch würden die Institutionen mehr Handlungsspielraum erhalten, so wie das bei den Regionalen Spitalzentren bereits geschehen sei.
Die Regierung kam damals jedoch zum Schluss, dass eine Umsetzung zu jenem Zeitpunkt zu teuer wäre. Die Kommission war damit ganz und gar nicht einverstanden und formulierte die Planungserklärungen, die auf eine Auslagerung hinwirken sollen.
SDA/lub
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